Wie das Verfahren genau abläuft erfahren Sie in nachfolgendem Video. (Stand vor Covid-19).
NEUERUNG: Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent erstattet.
WICHTIG: Betriebe müssen Kurzarbeit vorher bei der Arbeitsagentur anzeigen. Erst danach können Sie dieses beantragen. Das entsprechende Formular finden Sie
hier auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
Den unterzeichneten Vordruck reichen Sie dann bitte bei Ihrer Agentur für Arbeit ein.
Wenn das Kurzarbeitergeld bewilligt wurde, können sie den
Leistungsantrag stellen.
Bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes helfen wir Ihnen natürlich gerne! Alternativ finden Sie
hier eine Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes.